Impfverweigerer
"Es gibt keine Impfverweigerer, ...
... weil es keine Impfpflicht gibt." (Dr. Johann Loibner)
Wenn jemand droht, Ihnen das Sorgerecht kurzzeitig zu entziehen, um Ihr Kind zwangsmäßig z.B. gegen Tetanus zu impfen, so ist das in Österreich, der Schweiz und in Deutschland ohne rechtliche Grundlage, da in diesen Ländern keine Impfpflicht besteht. Es würde sich dabei um einen Rechtsbruch handeln.
Wenn ein Kind ohne Einwilligung der Eltern und vor allem GEGEN den ausdrücklichen Willen der Eltern geimpft wird, handelt es sich dabei obendrein um den Tatbestand der Körperverletzung. Und dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, auch wenn in der gängigen Praxis noch immer der Glaube herrscht, beim Impfen handelt es sich um einen staatlichen Akt.
Selbst wenn Impfen in der Schule und durch Schulärzte durchgeführt wird, handelt es sich dabei um keinen staatlichen Hoheitsakt, da bei uns keine Impfpflicht herrscht.
Es handelt sich bei Impfungen um eine rein privatrechtliche Angelegenheit, Impfungen sind somit nicht zwingender als etwa die Schulmilch.
Und wenn in einem Land weder Impfpflicht noch Schulmilchpflicht herrschen, kann man auch kein Kind dazu nötigen, es gegen den Willen der Eltern damit zu 'beglücken'.
Es gibt somit in Österreich, Deutschland und der Schweiz weder Impf- noch Schulmilchverweigerer.
Und schon gar nicht kann man aus dem 'vermeintlichen Verweigern' rechtliche Konsequenzen oder gar Zwangsmaßnahmen konstruieren, ohne einen strafbaren Rechtsbruch zu begehen.
Wir können also unsere Immunität bei vollem Rechtsschutz weiter genießen.
