Impfen ist kein 'Hoheitsakt'!
KEINE Impfpflicht!
Da in Österreich, Deutschland und der Schweiz keine Impfpflicht besteht, ist Impfen kein Hoheitsakt.
Impfen ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit.
Auch wenn diese Impfungen von Amtsärzten, und, zur leichteren Abwicklung, an Schulen vorgenommen werden, handelt es sich dabei dennoch um keine schulische Veranstaltung, sondern um eine rein privatrechtliche Angelegenheit.
In einem Urteil vom 27.4.2007 hat der Oberste Gerichtshof in Wien festgestellt, dass es sich beim Impfen um keinen Hoheitsakt, sondern um eine rein privatrechtliche Angelegenheit handelt.
Grundlage dieser Festellung ist, dass es in Österreich KEINE IMPFFLICHT gibt.
Damit darf auch der Impfplan als nicht zwingend, sondern als rein privatwirtschaftliche Angelegenheit angesehen werden.
Aus dem Urteil:
( ...) Seite 4:
"Die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates hätten zwar die "Volksgesundheit" zum Ziele, es bestehe aber in Österreich keine Impfpflicht. Jede Impfung sei freiwillig und geschehe auf rechtsgeschäftlicher Basis zwischen dem "Impfling" und dem Arzt bzw. dem (jeweiligen) Amtsarzt. Allein die Tatsache, dass es sich um eine "Schulimpfung" handle, widerspiegle keinesfalls ein hoheitliches Handeln. Die Vornahme von Impfungen an Schulen sei für die Landessanitätsdirektion kostensparend und effizient, weil die entsprechenden Jahrgänge leicht erfassbar seien. Es handle sich auch nicht um eine "Schulveranstaltung", sondern übernehme die Schule gewisse organisatorische Tätigkeiten wie die Verständigung der Eltern und die Einholung deren Zustimmigkeitserklärung. Verweigerten die Eltern diese Zustimmung, so dürfe die Impfung nicht vorgenommen werden. " (Seite 4)
(...) Seite 7
"... Dass der Amtsarzt (regelmäßig) in Vollziehung der Gesetze handle, wenn er Schulkinder impft (....), ist für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar, ..."
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