Nicht-Impfer sind KEINE Kindesmisshandler!
Unterlassung
Wer Eltern, die sich nach eingehender Beschäftigung mit dem Impfen entschlossen haben, ihr Kind NICHT zu impfen, in der Öffentlichkeit in Anwesenheit eines Zeugen als 'Kindesmisshandler' bezeichnet, kann von einem Gericht dazu verurteilt werden, solche Aussagen in Zukunft zu unterlassen. (Unterlassungsklage).
Nicht-impfende Eltern als 'Kindesmisshandler' zu bezeichnen ist kein Kavaliersdelikt.
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